Grillen & Recht: So grillen Sie legal!

Grillen & Recht: So grillen Sie legal!

Wie, wo und wann darf ich grillen? Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was Sie beim Grillen rechtlich beachten müssen, damit Sie keinen unnötigen Streit provozieren.

Wie oft darf ich grillen?

Es gibt keine klaren Begrenzungen dafür, wie oft Sie grillen dürfen. Trotzdem kommt die Frage nach der Häufigkeit des Grillvergnügens immer wieder auf. Allgemein gilt: Grillen ist Freizeit und seine Freizeit darf man gestalten, wie man möchte. Das Grillen kann jedoch aufgrund von Brandschutzverhütung im Mietvertrag oder der Hausordnung wirksam begrenzt werden. So kann es vorkommen, dass Sie dort eine Klausel vorfinden, die das Grillen auf dem heimischen Balkon untersagt.

Grillen Terrasse

Unabhängig davon ist die Frage nach der Häufigkeit dann aber nicht mehr so leicht zu beantworten. Es kommt auch immer darauf an, in welchem Bundesland Sie leben und grillen. In der Rechtsprechung variiert die Anzahl der erlaubten Grillfeiern zwischen sechs und 25 pro Jahr. Manchmal wird auch vorausgesetzt, dass die Nachbarn über das anstehende Brutzeln benachrichtigt werden.

Insgesamt gilt jedoch: Grillen ist dann erlaubt, wenn Ihnen danach ist. Wichtig ist jedoch, es nicht zu übertreiben und Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen, vor allem wenn Sie mit einem rauchintensiven Holzkohlegrill grillen.

Wo darf ich grillen?

Vorab: Sie dürfen nicht überall grillen. Auch wenn es in manchen Situationen verführerisch erscheint, ein kleines Lagerfeuer zu entfachen und Würstchen zu brutzeln, ist dies nicht immer eine gute Idee und oft auch ausdrücklich verboten.

Grillen verboten

Auf dem heimischen Balkon, der Terrasse oder im Garten ist Grillen regelmäßig kein Problem. Einzig der Mietvertrag oder die Hausordnung können das Grillvergnügen mit einer wirksamen Regelung begrenzen. Ansonsten kommen auch öffentliche Parks infrage. Dort gibt es aber die ersten Einschränkungen. Grillen ist nur dort möglich, wo es zum Beispiel durch Hinweisschilder ausdrücklich erlaubt ist. Eine Missachtung wird mit Bußgeldern sanktioniert.

Bußgelder drohen auch all jenen, die in der freien Natur grillen. Wälder, Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete sind für Griller regelmäßig tabu. Allein aus Gründen der Waldbrandgefahr sollten Sie davon Abstand nehmen, einfach aus Lust und Laune ein Feuer in einem Wald zu entzünden.

Wie darf ich grillen?

Grillen verläuft nie leise und noch seltener geruchlos. Wer grillt, muss damit rechnen, wahrgenommen zu werden. Grundsätzlich ist das kein Problem. In Nachbarschaften pulsiert häufig das Leben. Trotzdem empfiehlt sich ein gesundes Maß an Um- und Rücksicht.

Verbindliche Vorgaben dazu, wie Sie grillen dürfen, können Sie in allgemeinen Gesetzen und individuellen Hausordnungen finden. Einigkeit besteht darüber, dass die Nachtruhe ab 22.00 Uhr zu respektieren ist. Es ist nicht nötig, mit Gongschlag seinen Grill zusammenzupacken und den Gästen die Würstchen vom Teller zu nehmen. Dennoch sollte die gesellige Runde den Geräuschpegel deutlich herunterfahren, sodass keiner der Anwohner belästigt wird.

Balkon BBQ Rauch

Beim Grillvorgang selbst sollte Sicherheit das Gebot der Grillstunde sein. Halten Sie sich an die allgemeinen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten. Nutzen Sie also nur zugelassene Brennstoffe, werfen Sie keine Gegenstände in die Flamme und lassen Sie Kinder am besten gar nicht erst in die Nähe des Grills. 

Bei Verletzung der Sorgfaltspflicht haftet immer der Verursacher, also im schlimmsten Fall Sie selbst als Veranstalter der Grillfeier. Auch andere Beteiligte können beispielsweise nach der Rechtsprechung des OLG Hamm belangt werden, wenn sie zum Beispiel das Verwenden von Spiritus nicht verhindern oder fahrlässig billigen.

Bußgeldkatalog des Bundes

Wenn Sie Lust haben, zum Thema Grillen in die Niederungen des Gesetzes abzusteigen und die Bußgelder genau auf dem Schirm haben wollen, finden Sie im Bußgeldkatalog 2024 weiterführende Informationen.

(Dieser Artikel ersetzt keine anwaltliche Rechtsberatung und dient lediglich als unverbindliche Übersicht der allgemeinen Rechtslage. Diese kann je nach Bundesland variieren)